20.05.2008 |
Erfolglose Ein-Euro-Jobs
|
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung legt Studie vor 12.2.2008 - Von Matthias Loke - Berliner Zeitung Die Zwischenbilanz über die Wirksamkeit der Ein-Euro-Jobs fällt außerordentlich bescheiden aus - man kann auch niederschmetternd sagen. Denn auf den Kern reduziert, lautet das Ergebnis: Ein-Euro-Jobs verbessern kaum oder gar nicht die Chancen, wieder in eine reguläre Beschäftigung zu gelangen, sie verbessern auch nicht die Chancen, von der staatlich alimentierten Bedürftigkeit wegzukommen. Das ist für ein Programm, in dem aktuell weit über 200 000 Teilnehmer mehr oder weniger sinnvoll beschäftigt werden, schlicht zu wenig, es ist ein arbeitsmarktpolitischer Offenbarungseid. Dabei steht die Seriosität der Ergebnisse außer Zweifel. Das mit guten Noten versehene Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg hat in einer Studie die sogenannten Arbeitsgelegenheiten untersucht. Die Forscher kamen zu dem Schluss, dass die Ein-Euro-Jobs kein Sprungbrett sind, in eine Arbeit zu gelangen, die so bezahlt wird, dass man davon leben kann. Das Gegenteil ist eher der Fall: Die Wahrscheinlichkeit, von den staatlichen Unterstützungsleistungen wegzukommen, ist sogar geringer als bei vergleichbaren Arbeitslosen ohne Ein-Euro-Jobs, lautet das Fazit. Der Grund dafür: Wer einmal an einer solchen Maßnahme teilgenommen hat, würde auch eher schlecht bezahlte Tätigkeiten akzeptieren und somit häufig ergänzende Hartz-IV-Leistungen erhalten. Eine solche Wirkung ist aber nun genau das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll, nämlich den Ein-Euro-Jobber aus dem System der Unterstützungsleistungen herauszubringen. Die Betroffenen müssen zudem mit einem weiteren Handicap leben. In der Zeit eines Ein-Euro-Jobs nehmen die Teilnehmer seltener als andere eine "richtige", eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, weil sie sich schlicht weniger bewerben, weniger nach anderen Stellen suchen und sie den Ein-Euro-Job als echte Alternative sehen. Die Forscher nennen das bezeichnenderweise einen "Einsperreffekt". Auf der Haben-Seite führen die Forscher zwei magere positive Effekte an. Danach haben Personen, die lange überhaupt nicht beschäftigt waren, eine marginal höhere Chance, nach einem Ein-Euro-Job eine Beschäftigung zu finden. Zudem verweisen die Forscher darauf, dass die Jobs genutzt würden, um die Arbeitsbereitschaft von Arbeitslosen zu prüfen und deren soziale Integration zu fördern. Wo dies das erste und einzige Ziel ist, mögen Ein-Euro-Jobs Sinn machen. Ansonsten sollte man sie abschaffen. Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/wirtschaft/724469.html Ein-Euro-Jobs bringen nur einigen bessere Jobchancen, Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung vom 11.2.2008 Die Studie (PDF, 823 KB) kann abgerufen werden unter http://doku.iab.de/kurzber/2008/kb0208.pdf
|
|
|
20.05.2008 |
Neues Service-Angebot: Internet-Ratgeber für unsicher Beschäftigte
|
1.3.2008 Der DGB-Bundesvorstand hat eine neue Ratgeberseite für prekär Beschäftigte ins Internet gestellt. Das Angebot richtet sich speziell an: befristet Beschäftigte Minijobber/innen Honorarkräfte Zeitarbeiter/innen Ein-Euro-Jobber/innen Praktikant/innen Teilzeitbeschäftigte In Form von häufig gestellten Fragen (FAQ) zu diesen Themen können sich Betroffene über die zentralen Aspekte der jeweiligen Beschäftigungsform informieren. Über den Menü-Punkt "Links+Ratgeber" erhalten Sie weiterführende Internetangebote und Literatur genannt. www.dgb.de/themen/prekaere_beschaeftigung/faq/index_html
|
|
|
20.05.2008 |
ALG II: BAföG kann teilweise als Einkommen angerechnet werden
|
4.4.2008 Arbeit und Soziales/Antwort Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) kann teilweise als Einkommen beim Arbeitslosengeld II (Alg II) angerechnet werden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8645) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/8343) schreibt, gilt das für den BAföG-Teil, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung steht. Dagegen sei der Teil, mit dem Ausbildungskosten abgedeckt werden, nicht anzurechnen. Weiter heißt es, der exakte Anteil der auf die Ausbildungskosten und den Lebensunterhalt entfallenden Ausbildungsförderung sei gesetzlich nicht geregelt. Deshalb werde der anrechnungsfreie Ausbildungskostenteil pauschal mit 20 Prozent der Förderung angenommen. Es werde nicht erwogen, die Leistungen nach dem BAföG komplett aus der Einkommensanrechnung auf das Alg II auszunehmen, schreibt die Regierung. Die Leistungen nach dem BAföG dienten auch der Sicherung des Lebensunterhalts. Auch werde eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Bundestages nicht umgesetzt, den Pauschbetrag auf 100 Prozent der Fördergelder aus dem BAföG zu erhöhen, falls nachweislich Ausbildungsgebühren zu leisten sind. Das Bundesarbeitsministerium habe die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zwar erwogen, werde sie "nach eingehender Prüfung" jedoch nicht umsetzen. Zur Begründung heißt es, Schulgeld finde in der pauschal bemessenen Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine gesonderte Berücksichtigung. Das umfassende, vielfältig gegliederte Angebot an öffentlichen Ausbildungsstätten sei in der Regel gebührenfrei.
|
|
|
20.05.2008 |
Arbeitslosenzentren
|
Vor allem caritative Einrichtungen helfen Menschen, die in eine schwierige Situation kommen. Arbeitslose sind mit der belastenden Situation oft überfordert und brauchen professionelle Beratung und Unterstützung. In vielen Städten gibt es gemeinnützige Vereine. Ziel der Vereine ist es generell, den Arbeitslosen bei der Bewältigung ihrer Probleme zu helfen. Die Hilfe kann in unterschiedlicher Art erfolgen. Zum einen steht natürlich die Beratung bei der Jobsuche im Vordergrund. Darüber hinaus informieren und beraten die Sachverständigen über die Themenkomplexe des Sozialrechts. Viele Arbeitslose sind auf die Hilfe angewiesen, um mit den Behörden formal zurechtzukommen. Außerhalb der rechtlichen und beruflichen Beratungsleistungen werden Gesprächsgruppen und Selbsthilfegruppen organisiert und betreut. Gerade für Menschen, die lange Arbeitslos sind oder schlechte Berufschancen haben, sind die Gruppengespräche wichtig. Viele Menschen leiden unter der sozialen Isolation und werden psychisch instabil. Es gibt im Bereich der psychologischen Beratung auch viele andere Aktivitäten, die für die Arbeitslosen mit neuen Motivationen verbunden sind. Viele Workshops zur Kunst oder dem Sport werden angeboten. In vielen Fällen steht auch die Lebensberatung für Arbeitslose im Fokus der Beratungsinstitutionen. Lebensberatung kann sich zum Beispiel auf Alltagssituationen, wie Familien- und Partnerschaftsberatung oder Wohnungserhalt beziehen. Gerade der Erhalt fester Alltagsstrukturen ist von besonderer Wichtigkeit. Auch die Schuldnerberatung spielt eine wichtige Rolle. Viele Arbeitslose verschulden sich, auf Grund der mangelnden Ertragslage. Schuldnerberatungsstellen werden vermehrt von den karitativen Einrichtungen betrieben. Es gibt aber auch private Unternehmen, die sich die professionelle Schuldnerberatung spezialisiert haben. Auch die Suchtberatung spielt vor allem bei Langzeitarbeitenlosen eine zentrale Rolle. Viele Menschen isolieren sich im Alltag und wenden sich vor allem dem Alkohol und den Tabletten zu. Hier zielt die Beratung darauf ab, die Menschen neu für das Leben zu sensibilisieren und emotionale Stabilität bei Problemfällen zu befördern. Arbeitslosenzentren sind aber auch Treffpunkte der Arbeitslosen, die ohne besonderen Beratungsanlass kommen. Oft sind die Zentren die einzigen Orte, in denen sich die Betroffenen über die Probleme austauschen können. Die gemeinnützigen Vereine sind in der Regel auf die Unterstützung der Bevölkerung durch Spenden angewiesen. Adressen von Arbeitslosenzentren finden sich im Telefonbuch jeder deutschen Stadt.
|
|
|
|